Mit oder ohne Maklervertrag verkaufen!

Was sagt ein Maklervertrag aus?

 

Mit einem Maklervertrag wie er von vielen Immobilienmaklern angeboten wird, legt man die Laufzeit für die Bemühungen des Maklers fest.

In dieser Zeit hat der Makler das alleinige Recht, ihre Immobilie zu verkaufen.

Das ganze zu einer vorher festgelegten Prozentualen Courtage, die der Makler von Verkäufer und Käufer bei erfolgter Vermittlung erhält.

Solltes sie aber selber einen Käufer für ihre Immobilie finden, sind sie verpflichtet selbst diesen mit dem Makler bekannt zu machen, und auch hier wird der Makler eine Courtage für Verkäufer und Käufer in Rechnung stellen, auch wenn der Käufer nicht aus dem Portfolio des Maklers stammt.

In der Regel beläuft sich diese für Käufer und Verkäufer auf Höhe von 3,57% inkl. Mwst. des notariell beglaubigten Kaufpreises.

 

Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern ist der Verkäufer bei H. J. W. Immobilien mit Abschluß eines Maklervertrages immer von Courtagezahlungen oder anderweitigen Gebühren befreit.

 

Was ist bei H. J. W. Immobilien anders?

 

In erster Linie unterscheiden wir uns dadurch vom Wettbewerb, dass ein Maklervertrag bei uns keine Pflicht ist.

Wir vermarkten ihre Immobilie auch ohne Vertrag.

Es wird lediglich eine Vereinbarung getroffen, wie die Vermarktung auszusehen hat.

Auch die Dauer ist im Gegensatz zum Maklervertrag flexibel von 1. Monat bis 24. Monate, je nach Absprache.

Der große Unterschied liegt aber in der Courtage.

Sollten sie selber während der Bemühungen des Maklers, einen Käufer für ihr Objekt finden, wird von unserer Seite weder für Käufer, noch Verkäufer eine Courtagegebühr erhoben.

Es wird nur eine vorher mit dem Verkäufer festgelegte Aufwandsentschädigung fällig, die deutlich unter der Höhe der Courtage liegt und die vom Verkäufer zu zahlen ist.

Der Käufer hat keine Courtage zu entrichten.

Damit werden die Kosten die dem Makler bislang entstanden sind incl. einer kleinen Provision abgegolten.

Als Beispiel: Eine einmonatige Annonce auf Immobilienscout 24 kostet 119.00€.

Der Makler hat einige Arbeitsstunden, Gebühren und Software investiert, daher denken wir es ist ein Fairer Vorschlag für den Verkäufer, der nun einige tausend Euro gespart hat.

 

Kommt der Käufer aus dem Portfolio des Maklers, ist dieser berechtigt die vorher festgelegte Courtage dem Käufer in Rechnung zu stellen.

Vom Verkäufer ist keine Courtage oder Gebühr zu entrichten.

 

Kontakt:

Hansjürgen Will Immobilien

Von-Der-Mark-Str. 1

46562 Voerde (Niederrhein)

Tel: 0281 - 16 44 715

Mob: 01522 - 87 86 260

info@hjw-immobilien.de

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